Corona – Der Tragödie Zweiter Teil

Corona – Der Tragödie Zweiter Teil

Seit der Veröffentlichung des ersten Teils ist politisch gesehen nicht sehr viel passiert. Der Kurs lautet noch immer auf Gesundheitsschutz der Bevölkerung, obwohl die Zahlen, die gesetzlich widersinnigerweise zur Grundlage aller staatlichen Regulierungsmacht erhoben worden sind, dies nicht mehr rechtfertigen. Die bundesweite Inzidenz betrug am 07.07.2021 5,1/100.000 Einwohner.§ Weil immer neue Rechnungsperioden erfunden werden, listet die 7-Tage-Fallzahl für den 09.07.2021 insgesamt 4.860 Fälle.§

Finanzielle Auswirkungen der Testpolitik

Subventionsbetrug ist nichts Neues. Die Staatsmacht findet es nicht gut, wenn ihr Steuern entgehen, § 370 AO, und genauso wenig, wenn man ihr unberechtigterweise Leistungen abverlangt, worauf schon in einfachen Fällen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe stehen, § 264 Abs.1 StGB. Allein bis zum Jahresende 2020 wurden 13.891 Strafverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges bei Corona-Hilfen eingeleitet.§ Doch die Testpolitik geht jeder ordentlichen Haushaltsführung vor: 660 Mio. EUR kosteten die Tests in den Monaten April und Mai 2021.§ Rechtsgrundlage für die Abrechnung durch die sog. „Leistungserbringer“ war die Corona-Testverordnung, die in den §§ 9-12 festlegte, wer wie viel Geld für einen Test abrechnen durfte. Selbst wer nichts hat, also asymptomatisch ist, darf sich nach § 4a auf Kosten der Allgemeinheit testen lassen, was nur dann sinnvoll ist, wenn Gesetze und Verordnungen einen Negativnachweis verlangen.

Für einen PCR-Test durften pauschal bis zum 30.04.2021 50,50 EUR abgerechnet werden. Ein Antigentest war 15 EUR wert. Testzentren, die die Erlaubnis des örtlichen Gesundheitsamtes hatten, durften pauschal 15 EUR für das Gespräch, die Entnahme von Körpermaterial, die Ergebnismitteilung und die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses verlangen, § 12 Corona-Testverordnung a. F.§ Für diese Abrechnungen durften die Kassenärztlichen Vereinigungen 0,7 % des Gesamtbetrages abzüglich der Sachkosten nach § 11 einbehalten, § 8 TestV. Nachdem ein paar findige Journalisten Testzentren beobachteten und damit stichprobenartig einen deutlichen Betrug nachwiesen, wurden zwar gesetzliche Änderungen beschlossen. Es kam jedoch, wie es kommen musste. Die Gesundheitsämter zogen ihren Kopf aus der Schlinge: Es sei nicht ihre Aufgabe, die Abrechnungen zu überprüfen.§ 15.000 Teststellen sind durch diese Politik bundesweit entstanden.§ Diese Unsumme an Testzentren und vorgenommenen Testungen kostet die Bundesrepublik Deutschland schätzungsweise 1,4 Mrd. EUR für das Jahr 2021.§ Mit der nun geltenden TestV vom 24.06.2021§ wurde in § 7a eine Abrechnungsprüfung eingeführt. Die Prüfungspflicht trifft die Kassenärztliche Vereinigung (Abs. 1) und verlangt zusätzlich stichprobenartige Prüfungen, mitunter sogar „unter Einbeziehung der lokalen Dokumentation“ (Abs. 2). Besteht dann der Verdacht einer Straftat, ist die Staatsanwaltschaft zu unterrichten (Abs. 4). Worauf die Kassenärztliche Bundesvereinigung nur entgegnet, dass es ihr kapazitiv schlicht nicht möglich sei, alle Abrechnungen innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens zu prüfen.§

Die Kostenerstattungssätze wurden reduziert: Ein Testzentrum kann pauschal nur noch 8,00 EUR je Testung verlangen, § 12 Abs. 1 TestV. Ein PCR-Test wird nur noch in Höhe von 43,56 EUR erstattet. Von diesen labormedizinsichen Testungen gab es in der KW 26/2021 693.438 Stück. Es handelt sich um einen gigantischen Markt. Während am 07. Februar 2020 nur 14 Fälle in Deutschland bekannt waren,§ wurde die PCR-Testung auf das Corona-Virus bereits zum 01.02.2020 in den Katalog des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes aufgenommen, welcher „den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen“ bestimmt, § 87 Abs. 2 S. 1 SGB V.§ Und so stieg die Zahl der Labore, die die entsprechenden PCR-Testungen vornehmen konnten, von KW 11 2020 (48 Stück) auf 105 in KW 15 2020§ auf inzwischen über 250 Stück (07.07.2021).§ Für Ärzte abrechenbar sind im Behandlungsfall bis zu fünfmal 39,40 EUR.§

Während also jedes FA das Benfordsche Gesetz kennt und allein damit Wirtschaftsskandale aufgedeckt werden konnten,§ hatte das bisherige Erstattungswesen zur Prämisse, dass nur redliche Unternehmer die Teststationen betreiben würden. An anderer Stelle hingegen fehlt es nicht an Vorgaben: 35 Seiten Papier zählt das Dokument der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, in dem u. a. bestimmt wird, das abrechenbar nur jene Antigenschnelltests sind, die das BfArM für CE-ausgezeichnet betrachtet.§ Mit Stand vom 12.07.2021 sind dies 545 verschiedene.§ Inzwischen gibt es sogar Coronatest-Franchise. Natürlich alles zum Zwecke des Gesundheitsschutzes, versteht sich. Die Anbieter offerieren Gesamtpakete einschl. Infrastruktur, Personalschulung und Einkaufswege zum Großhandel (hier, hier, hier). Jens Spahn twitterte Ende Mai, dass – egal ob bei Masken oder beim Testen – jeder, der die Pandemie nutze, um sich kriminell zu bereichern, sich schämen sollte.§ Das öffentliche Strafinteresse, das bereits mit Tadel einhergeht, soll also durch die besondere Ächtung des Ministers verstärkend eine Ehrenstrafe beinhalten. Während man legal das sechste Testzentrum eröffnen und dabei mit einem monatlichen Gewinn im fünf- bis sechsstelligen Bereich kalkulieren kann,§ ohne sich schämen zu müssen, gilt der Ausspruch erst recht nicht für seinen Urheber selbst.

Maskenaffäre: Das BMG und der Bundesrechnungshof

Auf 49 Seiten führt der Bundesrechnungshof das BMG vor. Die gemachten Fehler, die schlichte Arroganz und Ignoranz würde jedes privatwirtschaftliche Unternehmen der Strafverfolgung wegen Bankrotts aussetzen. Den Sechs-Monats-Bedarf schätzte das BMG auf 241 Mio. Partikel-filtrierende Halbmasken (PfH) und 261 Mio. MNS ein. Diese Schutzausrüstung sollte zu 15 % an Bundesbehörden und zu 85% an „Bedarfsträger in der stationären und ambulanten Versorgung“ verteilt werden. Beschafft hat das BMG („kontrahierte Beschaffungsmenge“, d. h. über diese Mengen wurden wirksame Verträge geschlossen)

  • 1.755.881.966 PfH
  • 4.106.838.850 MNS

Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass der Bedarf für PfH um den Faktor 7, der für MNS um den Faktor 15,7 überschritten wurde.§ Auf Lager hält das BMG in der Folge 1 Mrd. PfH in Deutschland und China und 1,4 Mrd. MNS, von denen jeweils – aufgrund schwerer Produktions- oder Zertifizierungsmängel, 568 Mio. und 373,2 Mio. streitbefangen sind.§ Ergänzend weist der Bundesrechnungshof darauf hin, dass die Haltbarkeit der Produkte bezogen auf ihre filtrierende Wirksamkeit für nur 24 bis maximal 36 Monate gegeben ist.

Was die ordnungsgemäße Buchführung betrifft, deren Verletzung für Verantwortliche der Privatwirtschaft mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist, § 283b StGB, hält der Bundesrechnungshof fest:

Die in weiten Teilen lückenhafte und unsystematische Dokumentation erschwerte die Prüftätigkeit des Bundesrechnungshofes. So sah sich das BMG vielfach nicht in der Lage, angeforderte Dokumente und Informationen zeitnah und vollständig vorzulegen. Der Bundesrechnungshof konnte und kann auf dieser Basis oftmals einzelne Vorgänge noch nicht nachvollziehen bzw. aufklären und damit auch noch keine zuverlässige Bewertung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns in Einzelfällen vornehmen.

und weiter:

Die kontrahierten Beschaffungsmengen, insbesondere bei den größten Ausgabeposten der Schutzmasken, steht in einem massiven Missverhältnis nicht nur zu der ursprünglichen Bedarfsabfrage, sondern auch zu den Auslieferungen an die Bundesressorts, Länder und KVen. Die Überbeschaffung führte zu hohen Annexkosten und einer anhaltenden Bindung von Ressourcen für die andauernde Abwicklung der Vertragsverhältnisse. Sie stellt damit keinen effizienten Einsatz der finanziellen und personellen Kapazitäten des BMG für die Pandemie‐bekämpfung dar. Der überwiegende Teil der beschafften PSA ist bis heute nicht für die Verwendung im Gesundheitswesen, zur Eindämmung von Ansteckungen im Alltag oder für humanitäre Zwecke verteilt worden. Rechtsstreitigkeiten werden das Ressort noch über Jahre beschäftigen, mit derzeit nicht abschätzbaren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

Kurzum: Es wurden Verträge zu zum Teil marktunüblichen Preisen geschlossen, es wurden viel zu hohe Lieferkontingente vereinbart, eine synchrone Qualitätsprüfung fand nicht statt und offensichtlich waren die Vertragspartner nicht alle redlich. Allein die Kosten der oben genannten kontrahierten Mengen zum 01.07.2020 gehen einher mit einer fiskalischen Belastung von 6,5 Mrd. EUR.

Und damit ist es nicht getan. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch, dass Apotheken im Dezember plötzlich kostenlos Masken des Typs FFP2 an Menschen über 60 Jahren verteilen sollten, um „in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko zu verringern“.§

Zwar behauptete der Präsident der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer 2018 noch, dass Apotheker niemals überzeugte Egoisten sein könnten, weil die Apotheken schließlich viele „Pflichten zum Wohle aller Bundesbürger“ übernähmen.§ Diese Ableitung ist etwa so zulässig wie die Behauptung, man sei als Spielothekbetreiber nur dem Wohle der Allgemeinheit verpflichtet, schließlich führe man ja Umsatzsteuer ab. In beiden Fällen nämlich liegt eine gesetzliche Pflicht zugrunde, der man sich natürlich verweigern kann – mit entsprechenden Folgen (§1 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 S. 1 ApBetrO, § 2 BApO). Das BMG aber erstattete die „kostenlosen“ Masken mit 6,00 EUR/Stück – und damit 4,50 EUR über Einkaufspreis. Ein Berliner Apotheker, der (man ist als Apotheker längst nicht mehr an eine Filiale gebunden) drei Filialen unterhält, nahm allein dadurch 170.000 EUR ein .§ Im Jahre 2020 wurden in Deutschland 52.876 Apotheker gezählt.§

Die Politik ist nun aber nicht damit beschäftigt, die Verantwortlichen dieser Misere in Milliardenhöhe auch zur Verantwortung zu ziehen. Schließlich ist das Bundesgesundheitsministerium in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit damit beschäftigt, FFP2-Masken für Kinder zu entwickeln.§

Evidenzbasierte Empfehlungen für Schüler

Bereits im vorangegangenen Beitrag ging es viel um das interdisziplinäre Forschungsfeld, das durch Corona berührt ist. Trotzdem schaffen es weder Medien noch Medizin, sachlich richtig einzuordnen, was gerade „Goldstandard“ ist und warum. Denn dass sich das BMG bemüht, trotz allen Überschusses Masken für Kinder zu entwickeln, setzt nicht nur voraus, dass es davon ausgeht, dass realiter die Chance erneuten Maskenzwanges besteht, sondern auch, dass von Kindern ernsthafte Gefahren ausgehen müssen.

Für Schulen wurde daher eine evidenzbasierte S3-Richtlinie unter Beteiligung diverser Fachgesellschaften entworfen. Die Empfehlungen wurden im Konsensverfahren getroffen. Die wissenschaftliche Grundlage wurde hingegen anhand des vor allem durch Cochrane bekannten GRADE-Systems kontrolliert. Dabei bedeutet eine niedrige Evidenz, dass der wahre Effekt durchaus (substantiell) verschieden vom Effektschätzer (relatives Risiko) sein kann. Eine sehr niedrige Evidenz hingegen besagt, dass der wahre Effekt wahrscheinlich vom Effektschätzer verschieden ist.

Vorab: Die konsensuale Entscheidung ist bisweilen zu verstehen. Einerseits, weil wissenschaftliche Daten fehlen (was ein Versäumnis der Wissenschaftspolitik des Staates ist), und anderseits, weil es sich „richtig“ anfühlen kann. Die wissenschaftliche Wirklichkeit aber ist hinsichtlich der Schulen die folgende:

  • Reduktionen der Schülerzahlen in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens innerhalb der Allgemeinbevölkerung: sehr niedrige Evidenz.
  • Maskentragen von Schülern und Personal: Niedrige Evidenz.
  • Maskentragen auf dem Schulweg, Reduktion des Personenaufkommens: Sehr niedrige Evidenz.
  • Für die Einschätzung, Musikunterricht solle ohne „aerosolgenerierende“ Interaktion stattfinden, findet sich gar keine Evidenz. Die Empfehlung basiert allein auf dem Expertenbeschluss.

Das und vieles weitere ist nachzulesen in der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen.§ Grundlage hierfür ist überwiegend das Rapid Review der Cochrane Collaboration.§

Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche

Auch das Impfen geht weiter. Hauptsache so viele wie möglich. Während für Erwachsene (ü-16) in der Phase-III-Zulassungsstudie zu Comirnaty (Biontech/Pfizer) 21.744 Patienten mit dem Impfstoff getestet wurden, waren 1.131 Menschen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren an der Studie zur Wirksamkeit und Nebenwirkungen bei Adoleszenten beteiligt. Diese Probanden haben „mindestens“ eine Dosis Comirnaty erhalten.§ Das hat weitestgehend seine Richtigkeit, denn die Stichprobe der Altersgruppe 12-15 darf natürlich deutlich geringer ausfallen als diejenige aus der sehr viel größeren Population älterer.

Die Frage aber ist, was wir für Erkenntnisse aus der Studie-II des Herstellers und der nachfolgenden Beobachtungen ziehen können, was also wissenschaftlich evident ist. Denn nur das kann eine Impfung auch der Jüngeren rechtfertigen.

Es gibt in Deutschland mit Stand zum 06.07.2021 noch immer nur 24 Todesfälle von Menschen, die unter 20 Jahre alt waren, die an oder mit Corona verstorben sind. Und durchaus, die Unterscheidung wird sogar von Amts wegen getroffen. So kam das Statistische Bundesamt zu der Auswertung, dass im Jahr 2020 insgesamt anhand des Vermerks auf den Totenscheinen 30.000 Menschen an Corona verstorben sind.§

Ein Problem besteht leider auch darin, dass die Politik die Maßnahmen aufrechterhält, indem sie sie mit einem neuen Ziel in Verbindung bringt. In dem Zeitpunkt nämlich, in dem jedem das Angebot auf „medizinisch möglichen“ Lebensschutz unterbreitet wurde und er Gelegenheit zur Annahme hatte, fehlt es schlichtweg an der Erforderlichkeit der Maßnahmen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), denn das Recht auf ein allgemeines Lebensrisiko und das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper gehen den staatlichen Interessen vor. Auch sollte man niemals aus den Augen verlieren, dass der Staat seine Existenz überhaupt erst aus dem Staatsvolk speist.

Nun wird man einwenden, dass – selbst wenn alle „Risikopatienten“ und Erwachsene (dazu mehr im 1. Teil) geimpft oder genesen sind, ja die Kinder noch immer erkranken können. Das ist unzweifelhaft richtig. Man kann in Kindern den Erreger nachweisen, mitunter sogar eine Infektion. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Erregernachweis und Erkrankung. Aber vor dem Hintergrund der großen Angst um die Überlastung der kapazitiven Möglichkeiten des deutschen Gesundheitssystems kann man sich die Anzahl hospitalisierter junger Menschen ansehen.

Das RKI veröffentlicht die zur Einschätzung notwendigen Daten in seinem Lagebericht. Das Bild vom 29.06.2021 sieht denn auch so aus:

RKI Lagebericht v. 29.06.2021, S. 12.

Auch im Nachbarland Österreich verhält es sich ähnlich. Mit der Ausnahme, dass sie von „Belag“ sprechen.

Fact-Sheet „Intensivpflege und COVID“ v. 06.07.2021, Österreichisches Sozialministerium

Und das ist auch für die Anzahl Corona-Toter relevant. Denn Hospitalisierung und Tod gehen Hand in Hand, weltweit.

Statista, Anzahl Infektionen mit dem Coronavirus (COVID-19), Hospitalisierungen und Todesfälle in Deutschland nach Meldewoche mit Stand vom 06.07.2021.

Es gibt in Deutschland sogar ein eigenes Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, in das bundesweit Kinderkliniken Sars-CoV-2-Infektionen melden. Mit Stand vom 11.04.2021 waren dies 1.259 Fälle in 169 Kliniken.§ Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene ordnet sie ein, dass angesichts dieser Fallzahlen bei einer Population von 14 Mio. Kindern kein Anlass zu übergroßen Sorgen bestünde, seien in der Saison 2018/19 doch 7.461 Kinder unter 14 Jahren mit Influenza hospitalisiert gewesen, 9 daran gestorben, 55 im Straßenverkehr ums Leben gekommen und 25 ertrunken (S. 2). Die deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin weist darauf hin, dass die Daten zeigten, dass Kinder unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch ohne Impfung gefahrlos beschult werden könnten und eine „Rückgabe des Grundrechts auf Schulbesuch“ nicht an eine Impfung gebunden werden dürfe.§ Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte betont ausdrücklich, dass es auch für Erwachsene keine Notzulassung eines Impfstoffs gegeben habe und die Wirksamkeitsprüfung bei Kindern daher die gleiche Sorgfalt erfordere.§

Was also leistet die Impfung insb. im Zusammenhang mit den offensichtlich gesundheitlich geradezu prekären Situationen ausgesetzten Jugendlichen? Die Häufigkeit von Nebenwirkungen ist nach Angaben des Paul-Ehrlich-Institutes vergleichbar derjenigen von Erwachsenen. Die Wirksamkeit liege bei 100 %.§ Tatsächlich erkrankte in der Gruppe behandelter Jugendlicher von 1005 keiner. In der Placebogruppe hingegen 16 von 978. Das Konfidenzintervall hingegen geht für 95 % von 75,3 bis 100,0.§

Der Grund für den Einsatz wird vom PEI u. a. folgendermaßen formuliert:

Für die Anwendung eines Impfstoffs sind neben dem direkten medizinischen Nutzen für den Geimpften, also der Verhinderung oder der Abmilderung der Erkrankung und der Erkrankungsfolgen, auch der indirekte und ggf. der soziale bzw. sozial-psychologische Nutzen in Betracht zu ziehen. Dieser indirekte Nutzen kann nicht in Zulassungsstudien überprüft werden, sondern muss im Kontext der Auswirkungen des Infektionsgeschehens auf die Bevölkerung betrachtet werden. Im Rahmen einer europäischen Zulassung ist zu berücksichtigen, dass dieser Kontext in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sein kann. Dies betrifft z.B. die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie Distanzierungsmaßnahmen, die daraus resultierenden psychischen und sozialen Folgen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen, wie z.B. die Möglichkeit der Arbeit aus dem Home-Office bzw. des Unterrichts per Computer und die allgemeine Akzeptanz der verschiedenen Maßnahmen in der Bevölkerung, aber auch die Impfstrategie insgesamt.§

Das wirkt alles sehr schlüssig. Die Impfung soll es uns „erlauben“, die Maßnahmen zu beenden. Das ist zwar juristisch vollkommener Unsinn, weil sich der Staat für seine Maßnahmen zu erklären hat und nicht das grundgesetzliche Grundrecht, dass nur dann nicht gilt, wenn es aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt wird. Daher gilt an dieser Stelle durchweg das Zitiergebot, wonach das eingeschränkte Grundrecht im einschränkenden Gesetz konkret genannt werden muss, andernfalls nichtig ist.

Das Irritierende nur ist, dass niemand weiß, ob die Impfung das überhaupt leisten kann. Erstens ist die Dauer der Immunisierung unbekannt.

The duration of protection is unknown in adolescents, as well as among adults.

European Medicines Agency, Assesment Report on Comirnaty, Procedure No. EMEA/H/C/005735/II/0030 v. 28.05.2021, S. 31.

Dies stellt den Sachstand Ende Mai 2021 dar – nicht etwa die Umstände zum Zeitpunkt der bedingten Marktzulassung durch die Europäische Kommission.

Es ist auch nicht etwa so, dass seltene Nebenwirkungen (Unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen – UAW) durch die Studie an Jugendlichen hätte geprüft werden können:

The CHMP noted that due to the limited number of children included in the study, the trial could not have detected rare side effects. The committee also noted that EMA’s safety committee PRAC is currently assessing very rare cases of myocarditis (inflammation of the heart muscle) and pericarditis (inflammation of the membrane around the heart) that occurred after vaccination with Comirnaty, mainly in people under 30 years of age. Currently there is no indication that these cases are due to the vaccine and EMA is closely monitoring this issue.§

Das CHMP ist das „Committee for Medicinal Products for Human Use“, das die Empfehlungen der EMA an die Kommission vorbereitet.§ Das soll nicht Schwarzmalen. Es geht hier darum zu zeigen, dass eben längst nicht alles geklärt ist oder gar Datenvollständigkeit herrscht.

Aber die Impfung hilft doch ganz sicher, diejenigen zu schützen, die sich vielleicht nicht impfen lassen können? Sie wären schließlich durch Jugendliche einer ständigen Lebensgefahr ausgesetzt.

It is currently unknown to what extent vaccination provides protection against asymptomatic infection,and whether vaccination prevents further transmission.

European Medicines Agency, Assesment Report on Comirnaty, Procedure No. EMEA/H/C/005735/II/0030 v. 28.05.2021, S. 73.

Daher gelangt die STIKO zu der Einschätzung, dass für Jugendliche nur eine Indikationsimpfung angezeigt ist (Indikation = Gewünschte Arzneiwirkung).§

In der 6. Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung kommt sie zu dem Schluss:

Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz möglich.§

Gerade weil die Daten unvollständig sind und sich eine medizinische Indikation nicht herleiten lässt, zumindest aber angesichts der Ungewissheit über Herzmuskelentzündungen nicht vollumfänglich abgewogen werden kann, wartet die STIKO Daten aus den USA ab.§

Gesundheitsminister Spahn betont indesssen, dass es sich bei den Verlautbarungen der STIKO schließlich nur um Empfehlungen handle und das Impfangebot daher trotzdem unterbreitet werden solle.§

Dem entgegnet das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin in einer Stellungnahme vom 19.05.2021 folgendermaßen:

Ob die Impfung von Kindern und Jugendlichen zu einem Nutzen bei der erwachsenen Bevölkerung beiträgt und das Pandemiegeschehen insgesamt dadurch entscheidend besserkontrolliert werden kann, ist unklar.

[…]

Diskutiert wird auch, ob eine natürliche Zirkulation von SARS-CoV-2 bei Kindern zu einem Zeitpunkt, an dem das Risiko für Erwachsene durch Impfungen minimiert worden ist , möglicherweise nachhaltige Vorteile auf Populationsebene bewirken könnte, wenn Infektionen im frühen Lebensalter mit mildem Verlauf zu Infektions-bedingter Immunität führen und Geimpfte reexponiert werden§

Kosten der Impfstoffkäufe durch die EU

Es geht natürlich auch hierbei um sehr viel Geld. Eine Dosis Comirnaty kauft die EU für 15,50 EUR ein.§ Zunächst hatte die EU-Kommission mit BioNTech und Pfizer einen Vertrag über 200 Millionen Dosen und der Option auf weitere 100 Millionen Dosen geschlossen, wovon schon am 15.12.2020 Gebrauch gemacht wurde.§ Am 10.03.2021 wurden weitere vier Millionen Dosen bestellt.

Am 20.05.2021 hat die Kommission einen dritten Vertrag geschlossen. Zwischen Ende 2021 und 2023 werden im Auftrag aller Mitgliedsstaaten 1,8 Mrd. Dosen erworben, wovon 900 Mio. als Option ausgestaltet sind. Die Verträge sind öffentlich einsehbar, jedoch an den wichtigen Stellen (wie z. B. den Abnahmepreisen) vollends geschwärzt.§ Die Ärztezeitung berichtet von einem Bezugspreis je Dosis von „knapp 20 EUR“ und einem Gesamtvoluimen von bis zu 35 Mrd. EUR.§

35 Mrd. EUR durch Impfungen von Kindern und sog. Auffrischimpfungen von Erwachsenen. Eine järhliche Auffrischimpfung ist im Übrigen das Alleinstellungsmerkmal der Grippeschutzimpfungen.§ Der (kommerzielle) Jahresumsatz von BioNTech lag im Jahre 2019 bei ca 24,2 Mio. EUR, im Jahre 2020 hingegen bei 303,4 Mio. EUR.§ Allein von Januar bis März 2021 nun setzte das Unternehmen sage und schreibe 2,05 Mrd. EUR um bei einem Nettogewinn von 1,13 Mrd. EUR.§ Der Impfstoff wurde in Kooperation mit Pfizer entwickelt und wird unter dieser vertrieben.§ Pfizer konnte daher seinen Umsatz im ersten Quartal 2021 allein durch den Imfpstoff um 3,5 Mrd. Dollar steigern.§

Vertrauen in die Impfstoffhersteller

Immer wieder lese ich, man müsse den Impfstoffherstellern vertrauen. Das steht natürlich jedem frei. Aber zwei Dinge darf man dabei nicht außer Acht lassen: 1. Wie eindeutig aufgezeigt, sind Impfstoffe ein Milliardengeschäft, das aufgrund der bereits geschlossenen Abnahmegarantien zukunftsträchtig ist. 2. Dieselben Hersteller, die jetzt so glorreich erscheinen, haben sich in der Vergangenheit wiederholt schlimmster Verbrechen schuldig gemacht.

In Großbritannien musste Pfizer einer Strafe in Höhe von 84,2 Mio. Pfund bezahlen, weil sie das Antiepileptikum Penytoin über Nacht mit einer Preiserhöhung von 2.600 % versehen hatten.§

Im Jahre 2004 musste Pfizer eine Strafe in Höhe von 430 Mio. US-Dollar zahlen, weil sie entgegen der Zulassung der zuständigen FDA das Antiepileptikum Neurontin mit Werbemaßnahmen insb. an Ärzte gerichtet entgegen seiner Indikationen beworben hatten.§

Im Jahre 2009 musste Pfizer die damalige Rekordstrafe in Höhe von 2,3 Mrd. US-Dollar zahlen, weil sie das Medikament Bextra außerhalb seiner zugelassenen Indikation vermarktet haben.§

Wegen Schmiergeldzahlungen in diversen Ländern legte das US-Justizministerium dem Konzern eine Strafe von 60 Millionen US-Dollar im Jahre 2012 auf.§

Wegen illegaler Preisabsprachen und betrügerischer Preise einigte sich Pfizer mit dem US-Justizministerium 2016 auf eine Strafzahlung in Höhe von 784,6 Millionen US-Dollar.§

Nur zu gerne erprobte Pfizer Medikamente mit nachgewiesenermaßen schweren Nebenwirkungen in Entwicklungsländern.§

Von 120 Mio. bestellten Impfstoffdosen bei AstraZeneca wurden im ersten Quartal 2021 lediglich 30 Mio. geliefert.§ Ein belgisches Gericht musste das Unternehmen daher unter Androhung einer Strafzahlung von 10 EUR/Dosis, die nicht geliefert wird, zur Lieferung von 50 Mio. Dosen bis zum 27.09. dieses Jahres verurteilen.§

Doch auch kriminelles Unrecht begeht das Unternehmen. Wegen der indikationsüberschreitenden Vermarktung seines antipsychotischen Medikaments Seroquel musste das Unternehmen in den USA im Jahre 2010 520 Millionen US-Dollar Strafe zahlen.§ Weil das Unternehmen wissentlich zu wenig Rabatte nach einem verbindlichen US-Programm gewährte, musste es im Jahre 2015 46,5 Millionen US-Dollar Strafe zahlen.§ Wegen des Betriebs einer Rückvergütung musste AstraZeneca ebenfalls 2015 7,9 Millionen US-Dollar an die USA bezahlen.§

Weil AstraZeneca unrichtige Angaben gegenüber den europäischen Aufsichtsbehörden machte, um in rechtswidriger Weise einen längeren Patentschutz zu erlangen, verhängte die EU ein Bußgeld von letztlich 52,5 Millionen Euro.§

Vertrauen in die Krankenhäuser

Auch das grenzenlose Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem bleibt nicht unerschütterlich. Nachdem mit Testungen, Testzentern und Corona-Hilfen wohl im Milliardenmaßstab betrogen worden ist, kommt der Verdacht auf, dass auch die Krankenhäuser eine unlautere Geschäftspraktik bewiesen haben könnten. Dazu muss man wissen, dass am 28.03.2020 § 21 in das Krankenhausfinanzierungsgesetz eingefügt wurde, wonach die Häuser Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten, wenn sie zur Erhöhung der Bettenkapazität für die Versorgungen von Corona-Patienten planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben oder aussetzen, § 21 Abs. 2 S. 1 KHG.

Die Berechnung dieser Ausgleichszahlung erfolgt folgendermaßen: Die Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag voll- oder teilstationär behandelter Patienten wird die Zahl der am jeweiligen Tag nach dem 16.03.2020 behandelten Patienten abgezogen. Verbleibt eine Differenz größer Null, wird dieser Wert mit einer Pauschale von 560 EUR multipliziert, § 21 Abs. 2, 3 KHG. Die ursprünglich angepeilten 2,5 Mrd. EUR Ausgleichszahlungen wuchsen bis zur Jahresmitte 2020 auf 11,5 Mrd. an.§ Insg. beliefen sie sich wegen unterjährig veränderter Berechnungsmethoden auf 10,223 Mrd. EUR im Jahre 2020.§

Die Berechnung der regulären Fallpauschalen pro Patient ist eine Wissenschaft für sich.§ Ein beatmungspflichtiger Patient aber kostet das Gesundheitssystem nach Auswertung der AOK im Schnitt 85.000 EUR.§

Insg. betrug die Bettenauslastung 2020 67,3 % und erreichte damit nach Angaben der berechnenden Wissenschaftler der TU Berlin ein historisches Allzeittief.§

Aus einer im Mai 2021 veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme von 10 Autoren verschiedener Fachdisziplin geht hervor, dass durch die Bettenprämie 11.000 zusätzliche Intensivbetten abgerufen wurden, was für sich genommen die Gesamtzahl aller Intensivbetten in Frankreich übersteigt.§ Zugleich machten in Deutschland COVID-Patienten einen wesentlich höheren Anteil an der Gesamtzahl Hospitalisierter aus als in Nachbarländern (S. 24).

Die seltsamerweise nur unter dem Reiter „zusätzliche Zeitreihen“ abrufbare Grafik der anteiligen Belegung von COVID-Patienten auf Seiten des DIVI-Registers zeigt, dass immerzu der größte Anteil auf Patienten entfiel, die nicht als COVID-Patienten klassifiziert waren.§

Das RKI stellte im Oktober 2020 einen Vergleich zwischen COVID und SARI (Schwere akute respiratorische Erkrankung) an. SARI wird dabei definiert als jene Krankheiten, die sich im Katalog der ICD-10 unter den Nummern J09 – J22 finden (Grippe, Penumonie, Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege).§ Im Rahmen seines ICOSARI-Sentinels, das bereits Jahre zuvor aufgesetzt worden war, erfasst das RKI anonymisierte Patientendaten ausgewählter Kliniken. Im Jahre 2016 waren das 84 Krankenhäuser.§ Das Sentinel umfasst nach Angaben des RKI ca. 6 % aller stationär aufgenommenen Patienten.§ Im Vergleich stellen sich SARI-Fälle ohne COVID und COVID-Fälle so dar:

Die Initiative Qualitätsmedizin analysierte die Auslastung der Jahre 2019 bis 2021. Die SARI-Fälle der Abbildung schließen die Diagnose COVID mit ein.

IQM: COVID-19-Pandemie

Dazu weist die IQM darauf hin, dass beim Jahresvergleich berücksichtigt werden müsse, dass durch die seit 2020 geltenden Abstands- und Hygieneregeln und die mehrwöchigen Lockdowns neben der COVID-Ausbreitung auch die Ausbreitung anderer infektiöser Atemwegserkrankungen beeinflusst worden sei.§ Darüber hinaus erwehrt sich die IQM der Verwendung dieser Daten zur Verharmlosung von COVID-19.

Es gibt allerdings ernstzunehmende Hinweise darauf, dass die Lockdowns keineswegs so effektiv gewesen sind, wie gemeinhin postuliert wird, mithin Ursache und Wirkungen falsch zugerechnet werden. So kam eine quasi-experimentelle dänische Studie zu dem Schluss:

In our own analysis of this dataset, which we invite others to investigate, we did not find evidence of any effects of the lockdown on the development of infection rates across Northern Jutland, relative to the control.§

Eine amerikanische Studie kam hinsichtlich nationaler Lockdowns in den USA zu folgendem Ergebnis:§

Dabei gibt die blaue Linie das relative Risiko wieder. 0 bedeutet, dass die Maßnahme keinen Einfluss hat. In Zahlen bewegte sich das relative Risiko zwischen -0,008 und -0,14. Eine britische Modellierungsstudie von Mai 2021 zeigt, dass soziale Blasen gewisser Haushalte (Familien etwa) die Sterblichkeit sogar verringern können.§ Zwar kommen verschiedene andere Studien zu entgegengesetzten Einschätzungen und erwarten eine verringerte Sterblichkeit infolge von Lockdowns von etwa 30 %.§ Eine Beobachtungsstudie, die 27 Länder einschloss und relevante Parameter jeweils 15 Tage vor, während und nach einem Lockdown untersuchte, fand hinsichtlich des Aufkommens von Corona-Toten keine Verringerung, jedoch eine verringerte Wachstumsrate von COVID-Fällen. Die Wachstumsrate fiel infolge eines Lockdowns jedoch niemals auf unter 1,0.§ Eine weitere länderübergreifende Studie hingegen fand eine Wirksamkeit von Lockdowns überhaupt erst nach 14 Tagen.§ Weil Infektionen, die zum Tode führen, hierzulande überwiegend in Clustern stattfänden (siehe hierzu Teil I), kommen drei Wissenschaftler im Focus zu der Einschätzung, dass ein landesweiter Lockdown sein Ziel meistens verfehle.§

Diese zum Teil widersprüchlichen Ergebnisse sind aber nur für den Endpunkt „Reduktion der Corona-assoziierten Tode“ relevant. Außer Acht gelassen wird dabei, welche schweren Folgen die weltweite Stilllegung menschlicher Zivilisation hat, namentlich verringerte Bildung, verringerte Lebenserwartung, höhere Suizidquoten, schlechtere medizinische Versorgung.§

Schlussworte

Nachdem der Bundestag am 11.06.2021 das Fortbestehen der epidemischen Lage nationaler Tragweite mit 375 zu 218 Stimmen bei 6 Enthaltungen feststellte,§ an das die Verordnungsermächtigung der Länder nach § 32 i.V.m. 28, 28a IfSG anknüpft, gehen die meisten politischen Vorgänge einfach weiter. Die Ergebnisse der Fachgesellschaften finden weiterhin keine Beachtung. Nicht einmal die Ergebnisse der Bundesbehörden und Bundesinstitute werden beachtet, anders lässt sich die Aufrechterhaltung der Schließung von Schwimmbädern oder ihre Zwangsüberwachung mithilfe der LUCA-App, der massive Desinfektionsmittelgebrauch auf Oberflächen und das Verbot oder die strikte – und durch keine wissenschaftliche Erkenntnis getragene – Reglementierung öffentlicher Veranstaltungen nicht erklären. Während die Kosten weiterhin explodieren und ihre Refinanzierung vollkommen unklar ist, hält die Politik unter strikter Missachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und unter Abwendung von Wortlauttreue an ihrer Zielsetzung fest. Zwar werden durchaus Verordnungen modifiziert. Im Ergebnis jedoch sind die Grundrechte der Menschenwürde (Recht auf Bildung), der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Glaubensfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit innerhalb der EU (Art. 45 EMRK) – zurzeit nur bei vollständigem „Impfschutz“ gewährt§ – und der Eigentumsgarantie (Steuern und Abgaben – gerade auch zukünftig) fortwährend eingeschränkt.

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