Bundesnotbremse, die Europäische Union und weitere Corona-Neuerungen

Bundesnotbremse, die Europäische Union und weitere Corona-Neuerungen

Am 22. April 2021 wurde das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite verkündet, BGBl. Nr. 18 2021 S. 802 ff.§ Mit Art. 1 des Gesetzes wurde § 28b in das IfSG eingefügt. Die Norm gilt während der Feststellung des Bundestages, dass eine epidemische Lage nationaler Tragweite besteht. Ansonsten tritt sie mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, § 28b Abs. 10 IfSG. Damit gilt fortan auf dem gesamten Bundesgebiet für kreisfreie Städte und Landkreise, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 100 überschreitet, der einheitliche Maßnahmenkatalog des Abs. 1 und seiner Nummern 1 – 10.

Die Schüler trifft es damit wieder hart. Gem. § 28b Abs. 3 IfSG ist die Beschulung vor Ort ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 untersagt. Präsenzunterricht ist ab Inzidenz größer 100 nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass sowohl Schüler als auch Lehrer zweimal pro Woche mithilfe eines anerkannten Testverfahrens auf Sars-CoV-2 getestet werden.
Auf Versammlungen des Art. 8 und Religionsausbübung nach Art. 4 GG nimmt § 28b IfSG keinen Einfluss.

Mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag kann die Bundesregierung den Maßnahmenkatalog um nicht näher definierte Gebote und Verbote ergänzen, § 28b Abs. 6 Nr. 1 IfSG. Darüber hinaus wird sie ermächtigt, per Rechtsverordnung Präzisierungen, Erleichterungen und Ausnahmen insb. der Ge- und Verbote des Abs. 1 vorzunehmen, § 28b Abs. 6 Nr. 2 IfSG. Damit gemeint sind nicht die zurückkehrenden Freiheitsrechte für jene, die bereits geimpft sind. Dafür wurde die eigene Norm des § 28c IfSG geschaffen, in dessen Folge – ebenfalls unter Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – negativ auf Corona Getestete und Menschen, „bei denen von einer Immunisierung […] auszugehen ist“, Erleichterungen und Ausnahmen der Ge- und Verbote erlassen werden können.

Gegen das Gesetz wurden Verfassungsbeschwerden angekündigt, sie folgten schon am Tag der Verkündung, bevor also der Bundesrat das Gesetz debattiert hatte.§

Finanzpolitik

Am 20. Dezember wurde das Haushaltsgesetz 2021 verabschiedet, BGBl. 2020 Nr. 66 S. 3208 ff. Darin vorgesehen war eine Kreditermächtigung des Bundesfinanzministeriums in Höhe von 179.820.000.000 EUR, § 2 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2021. Am 25. März dieses Jahres nun hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf über ein Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet. Dadurch wird die Grenze der Schuldenaufnahme auf 240.175.714.000 EUR erhöht.§ Das Gesetz wurde am 23. April 2021 vom Bundestag angenommen.§ Der Bundesrat hatte dazu keine Einwendungen zu erheben.§ Für die Kulturbranche sieht der Entwurf etwa eine Milliarde an Hilfen vor. Aber auch Flughafenbetreiber sollen 200 Mio. EUR erhalten.§ Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums wird durch das Gesetz um weitere 14 Mrd. EUR vergrößert, u. a. um den Möglichkeiten einer notwendigen dritten und vierten Impfung zu begegnen. Für die Bildung, als Beispiel angeführt werden außerschulische Lernangebote, sind zusätzlich 20 Mio. EUR vorgesehen. Nachtragshaushalte ermöglichen sich nach § 31 BHO.

„Die Opposition kritisierte mehrfach, dass Rücklagen, die u. a. auch für Krisen geschaffen worden seien, nicht im laufenden Haushaltsverfahren genutzt würden. Dies sei eine willkürliche und vermeidbare Belastung künftiger Generationen. Auch sei nach wie vor unklar, wie sich die Bundesregierung die Tilgung der neuen Schulden vorstelle. Die Höhe der in Rede stehenden Neuschuldenaufnahme sei jedenfalls nicht immer durch Berechnungen,sondern bestenfalls durch Schätzungen entstanden.“, BT-Drucks. 19/28751.

Einen Tag nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett meldete sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung zu Wort und bemängelte, dass keine Mittel für die Stabilisierung der Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung vorgesehen seien.§ Die Krankenkassen befürchten und kalkulieren mit Milliardenlücken.§

Die Schuldenbremse des Art. 115 Abs. 2 GG verbietet nicht die Neuaufnahme von Schulden, sondern verlangt, dass die Nettokreditaufnahme 0,35 % des BIP nicht überschreitet, für das Jahr 2020 also etwa 11,55 Mrd. EUR. Nach Abs. 2 sind aber für außergewöhnliche Notlagen andere Kreditobergrenzen beschlussfähig. Wie oben gezeigt, beträgt die für dieses Jahr geplante Neuverschuldung satte 240,2 Mrd. EUR. Neben der offensichtlichen Tatsache, dass damit die Staatsverschuldung in Deutschland einen historischen Rekord erreicht,§ sinkt die Steuerdeckungsquote auf 52 %, wie der Bundesrechnungshof mitteilt.§

Die Hinweise des Bundesrechnungshofes, unter Beachtung wesentlicher Haushaltsgrundsätze wie Wahrheit (im Sinne von Schätzgenauigkeit), Klarheit und Etatreife realistisch zu planen, wurden nicht beherzigt.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend notwendig, dass die Bundesregierung in ihrem Ende Juni 2021 zu beschließenden neuen Finanzplan strategische Handlungsansätze aufzeigt, die auf eine nachhaltige Konsolidierung der Bundesfinanzen nach Überwindung der Pandemie abzielen. Dies gilt umso mehr, als sie selbst einräumt, dass ein Herauswachsen aus der Defizitfinanzierung wie nach der Finanz- und Wirtschaftskrise gegenwärtig nicht unterstellt werden könne. Gleichwohl bleibt die Bundesregierung eine alternative Strategie schuldig. Sie agiert seit Beginn der Pandemie vielmehr nach dem Grundsatz „Viel hilft viel“ und verschiebt die aufgezeigten finanzwirtschaftlichen Folgen in die Zukunft. Die Frage nach der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen wurde und wird nicht gestellt.

Zurecht weist der Bundesrechnungshof darauf hin, dass, obwohl die Staatsschuldenquote etwa 10 Prozentpunkte unter dem Niveau infolge der Finanzkrise 2008/2009 liegt, die derzeitige Krise nicht nur den finanzwirtschaftlichen Sektor treffe, sondern praktisch alle Wirtschaftszweige, und daher anders gelagert sei.

Um der Verschuldung zu begegnen, wird aus der Forschung vorgeschlagen, die Tilgung von 20 auf 40 Jahre zu strecken.§ Allein weitere 6 Mrd. EUR sollen in die Beschaffung von Impfstoffen gehen. Es wird sich zeigen, mit welchem Betrag die staatsinduzierten Wirtschaftsschäden ausgeglichen werden müssen. Denn allein die monatlichen Testungen kosten 4,5 Mrd. EUR.§

Mit Beschluss vom 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union abgelehnt.§ Es stellt fest, dass der Antrag im Hauptsacheverfahren weder von vornherein offensichtlich unzulässig oder unbegründet sei. Die Folgenabwägung zwischen der Verletzung der Grundrechte der Antragsteller und der wirtschaftspolitischen Zielsetzung des Eigenmittelbeschlusses gehe indes zulasten des Antragstellers aus. Angeführt wird dabei auch, dass im rechnerisch ungünstigsten Fall, in dem alle weiteren EU-Staaten ihrer Nachschusspflicht nicht nachkommen, eine verkraftbare jährliche Belastung des Bundeshaushalts von 21 Mrd. EUR entstünde – bis zum Jahr 2058.

Unabhängig davon, ob man das rechtliche Vorgehen des Gerichts gutheißt oder nicht, ist es schon bezeichnend, über welche Mengen zukünftigen Geldes entschieden wird, ohne Beweis über irgendeine Behauptung zu erbringen. Es gibt für die Europäische Union keine Daten, die zeigten, wie belastbar der Staatenbund ist. Den Rang der größten Volkwirtschaft der Erde haben uns die USA abgelaufen, ihr BIP ist nominell knapp 25 % größer. Hinzu kommt, dass Gelder nicht wirklich exekutiv einbringbar sind. Aber das Offensichtlichste ist doch: Wir reden über einen Zeitraum von 35 Jahren. Mit dem Vertrag von Maastricht vom 07. Februar 1992 wurde die Wirtschaftsunion überhaupt erst begründet und es gibt tatsächlich Leute, die meinen, sie könnten das Gewesene einfach über einen Zeitraum extrapolieren, der die bisherige „Lebensspanne“ schon übersteigt.

Die Vorzüge gemeinsamer Schuldenaufnahme sind niedrigere Zinskosten, weil „der Markt“ Kredibilität honoriert. Die Europäische Union genießt nämlich eine höhere Bonität als manche ihrer Mitgliedsstaaten.§ Während sich das Bundesfinanzministerium damit rühmt, mit unverzinslichen Wertpapieren des Bundes auch noch Gewinne einzufahren,§ geht die eigentliche Tragweite dieser Vorgänge dabei unter. Zum einen kauft die Europäische Zentralbank horrende Mengen der Staatsanleihen auf.§ In der Folge wachsen vor allem die Geldmengen M1 und M3.§ Die Gesamtgeldmenge stieg im August 2020 im Vorjahresvergleich um 9,5 %. Zum anderen treten auch Versicherungen und Pensionskassen als Käufer auf, weil diese nach verschiedenen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind, sicherere Wertpapiere als Anlagen vorzuhalten. So gibt § 91 VAG vor, welche Qualitäten die Eigenmittel der Versicherer aufweisen müssen. Die genauen Vorgaben sind äußerst komplex.§ Nun erhalten die Versicherer aber keine besonderen Konditionen, sondern kaufen am Primär- oder Sekundärmarkt. Die Bundesschatzanweisung 2021 hat einen Kupon von 0,00 % bei einem Emissionsvolumen von 16 Mrd. EUR, das in den Monaten März und April 2021 jeweils um weitere 5 Mrd. EUR erhöht worden ist. Die Durchschnittsrendite hingegen beläuft sich für alle drei Anweisungen auf etwa -0,7 %.§ Auch die langfristigen Bundesanleihen laufen alle zu einem Kupon von 0,00% und haben Renditen höchstens im Zehntel-Prozent-Bereich.§ Und so ist es auch kein Wunder, dass die Verzinsung der Lebensversicherungen einen historischen Tiefstand erreicht.§ Der Höchstrechnungszins soll für Neuverträge auf 0,25 % über die gesamte Laufbahn abgesenkt werden.§ Die Inflationsrate beträgt europaweit im März 1,3 %. In Griechenland indes sind es -2,0 %.§ Die Beiträge für private Krankenversicherungen haben sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5,9 % erhöht. Die Erhöhung beträgt damit mehr als das Doppelte im Vergleich zu den Jahren zuvor.§ Die Reallöhne sind – d.h. unter Beachtung der Inflation – um 1,0 % gesunken.§ Energiepreise und die Kosten für Steuerberatung (deshalb interessant, weil die Hilfszahlungen in aller Regel, mit Ausnahmen, die Antragsstellung durch vereidigte Wirtschaftsprüfer, zugelassene Rechtsanwälte oder Steuerberater vorsehen) sind um über 10 % im Vorjahresvergleich angestiegen.§

Die niedrige Zinsentwicklung ist natürlich auch für den privaten Sektor greifbar. Die Wohnungsbaukredite sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums um 5,6 % binnen eines Jahres angestiegen.§ Das deckt sich mit den Befunden der umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder, die in den letzten dreißig Jahren eine Zunahme der Siedlungsflächen insgesamt um 3 Prozentpunkte feststellt und eine zusätzliche Flächenversiegelung von 4.622 km².§ Die verheerenden Auswirkungen sind bekannt. Solcherlei ökonomisches Wachstum, über das sich das Bundeswirtschaftsministerium freut, trifft nachweislich negativ die Artenvielfalt, den Grünbestand, die Ökosysteme als ganzes, den Wasserhaushalt des Bodens u.a. Daneben reflektieren von Menschen bebaute Flächen Sonnenstrahlung schlechter, ihre Albedo ist niedriger.§ Dem Energieerhaltungssatz zufolge muss die nichtreflektierte Strahlung irgendwo verbleiben. Die elektromagnetische Strahlungsenergie wandelt sich bei der Absorption zum großen Teil in thermische Energie. Das heizt die Gebäude selbst, die Oberflächen und auch die darüberstehende Luft auf.§

Allein das zeigt wieder einmal exemplarisch, das jedes Ministerium nichts von der Tätigkeit der anderen zu verstehen scheint. Denn im ersten Quartal ist das BIP im Vorjahresvergleich um 1,8 % gesunken.§ Im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2010 lagen die Zinseinbußen in der nachfolgenden Dekade bei 732 Mrd. EUR für deutsche Sparer.§ Das Rentenniveau wird bis zum Jahre 2030 auf 44,3 % abfallen.§ Und der Lösungsweg ist noch immer ein Inflationsniveau von unter, aber nahe 2 %, um die Konsumausgaben stetig zu halten, das Wachstum jährlich aufrecht. Insb. die Ankaufprogramme der EZB erfolgen unter dieser Zielsetzung, quantitative Lockerung genannt. Mit dem Ankauf auf dem Sekundärmarkt wird Zentralbankgeld geschaffen, was die verleihbare Geldmenge durch Geschäftsbanken erhöht.§ In der Theorie sollen dadurch neben anderen Effekten wie einer Abwertung der heimischen Währung und dadurch Steigerung des Außenhandels die kreditfinanzierten Investitionen steigen und so zusätzliches Wachstum anregen.

Den wirtschaftlichen Problemen wird so kurzfristig begegnet mit langfristigen Folgen. Auch trennen die Ankäufe nicht zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen und dem überwiegenden Eigeninteresse der Verkäufer. Das Geld flutet Märkte, die ökologisch nachteilig sind. Das Geld stärkt auch die Renditen der ohnehin schon Reichen.

Die Zusammenhänge der Geldpolitik und ihren Auswirkungen sind kaum wissenschaftlich untersucht, schon gar nicht empirisch.

Das alles ist deshalb wichtig, weil die Weltbevölkerung den schlimmsten Bedrohlichkeiten ihrer Geschichte gegenübersteht. Durch die Corona-Pandemie sind die wirklich wichtigen Dinge vollkommen aus dem Fokus geraten und die Medien machen einen miesen Job, wenn es darum geht, aufzuzeigen, was finanzpolitisch mit den zukünftigen Generationen passiert und welche Bedeutung, Tragweite und Auswirkungen die verschiedenen Geldfluten haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich des Klimaschutzgesetzes gerade beschlossen:

„Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.“§

Man wird den Eindruck nicht los, dass hier auf Kosten zukünftiger Generationen unter Missachtung der sich zuspitzenden Ungleichverteilung der Vermögen und der ökologischen Dimension einer jeden wirtschaftlichen Entscheidung mit finanzpolitischen Mitteln zum kurzfristigen Erfolg mit langfristigem Nachhall experimentiert wird.

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